Wir über uns

Unser Ziel ist es, Leistungserbringer im Gesundheitswesen in Rechtsangelegenheiten, die den Praxis- und Klinikbetrieb betreffen, zu beraten und gegenüber Standesorganisationen, Krankenkassen oder anderen behördlichen Einrichtungen zu vertreten.

Darüber hinaus vertreten wir Versicherte bzw. Patienten gegenüber Sozialversicherungsträgern und anderen Einrichtungen.

Wir nehmen uns die Zeit, die zur persönlichen und individuellen Lösung Ihrer Rechtsprobleme erforderlich ist. In die Bearbeitung unserer Mandate fließt die Erfahrung einer Vielzahl abgeschlossener Rechtsstreitigkeiten vor Sozialgerichten - bis hin zum Bundessozialgericht - ein. Unsere Tätigkeit erstreckt sich auf das gesamte Bundesgebiet mit einer vierstelligen Zahl laufender gerichtlicher Verfahren.

Die Anwälte der Kanzlei beschäftigen sich täglich ausschließlich mit Rechtsfragen aus dem Bereich des Medizin- und Sozialversicherungsrechts; mehrere Anwälte waren zudem zuvor jahrelang in leitenden Positionen des Gesundheitswesens und der Sozialversicherung tätig. Die Kanzlei vertritt neben Ärzten, Zahnärzten, Heilmittelerbringern, Versicherten und Patienten auch Bundesverbände von Leistungserbringern und renommierte Kliniken aus dem gesamten Bundesgebiet.

Diese seltene Kombination aus speziellen Rechtskenntnissen und praktischem Erfahrungsschatz wird sich für Sie auszahlen!

Weitere Informationen finden Sie im focus online - Focus vom 16.04.2007.