
Unser Ziel ist es, Kliniken im Rahmen unserer Spezialisierungen umfassend zu beraten und gegenüber Kostenträgern oder anderen behördlichen Einrichtungen zu vertreten.
Darüber hinaus vertreten wir Versicherte, Ärzte, Zahnärzte und Heilmittelerbringer gegenüber Sozialversicherungsträgern, Standesorganisationen und anderen Einrichtungen.
Unsere Tätigkeit erstreckt sich auf das gesamte Bundesgebiet. An drei Standorten stehen Ihnen kompetente persönliche Ansprechpartner zur Verfügung.
Die Anwälte der Kanzlei beschäftigen sich ausschließlich mit Rechtsfragen aus dem Bereich des Medizin- und Sozialversicherungsrechts; mehrere Anwälte waren zudem zuvor jahrelang in leitenden Positionen des Gesundheitswesens und der Sozialversicherung, etwa bei Krankenhausgesellschaften, Krankenhausträgern, Kassenärztlichen Vereinigungen, Rentenversicherungsträgern und Krankenkassen tätig.
Diese seltene Kombination aus speziellen Rechtskenntnissen und praktischem Erfahrungsschatz wird sich für Sie auszahlen!